Die Bau- und Leistungsbeschreibung ist ein wichtiger Bestandteil von Eigenheim-Bauverträgen. Gerade vor dem Hintergrund der Vorgaben zur Energieeffizienz aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollten Bauherren die darin getroffenen Angaben kritisch hinterfragen, bevor ein Vertrag unterzeichnet wird. Vorsicht ist angezeigt bei allgemeinen, unspezifischen Aussagen. Wenn der Eigenheimbesitzer in spe nicht genau weiß, was in seinem neuen Haus verbaut wird, hat er unter Umständen wenig Rechtssicherheit bei der Durchsetzung seines Qualitätsanspruchs sowie hinsichtlich der angestrebten Energieeffizienz.
Keine Interpretationsspielräume offenlassen
Erik Stange vom Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) nennt Beispiele für unpräzise Angaben. Bei „energiesparender Bauweise gemäß den gesetzlichen Vorschriften“ sollten detaillierte Angaben und Nachweise eingefordert werden, wie die konkrete Umsetzung aussieht. „Hochwertige Dämmstoffe“ ist eine ebenso unspezifische Aussage wie der schwammige Begriff „Einsatz erneuerbarer Energien“. Da viele Bauherren technische Laien sind, sollte man einen sachverständigen Berater zur Prüfung der Unterlagen hinzuziehen. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu viele weitere Infos und ein bundesweites Adressverzeichnis unabhängiger Bauherrenberater. Verbraucherschützer Stange präzisiert, was Bauherren zu verschiedenen Bauteilen einfordern können.
Detailangaben zu Dämmung und Luftdichtheit
Die Beschreibung sollte genaue Infos zu Dämmstoffen und Dämmmethoden sowie Fenstern und Türen enthalten. Wichtig ist, dass die Materialien die GEG-Anforderungen zur Wärmeleitfähigkeit und Dämmstärke erfüllen. U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten) der einzelnen Bauteile wie Wände, Dach und Fenster müssen klar angegeben sein und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wichtig ist auch eine genaue Beschreibung von Ausführungsdetails, die beispielsweise ausführen, wie eine luftdichte Bauweise abgesichert wird.
Modelle und Leistungen für Heizung und Lüftungssysteme
Fordern Sie detaillierte Angaben zu Hersteller, Typ und technischen Daten der eingesetzten Heiztechnik ein, ebenso zur Lüftungsanlage. Die Bau- und Leistungsbeschreibung muss detailliert darlegen, wie genau der im GEG geforderte Einsatz erneuerbarer Energien abgedeckt wird – zum Beispiel mit einer Wärmepumpe, zusätzlichen Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen oder Biomasse. Auch hier sind exakte technische Angaben zu den geplanten Techniken einzufordern.